Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Kaminkehrermeister Gerhard Schmid

Energieberater (HWK) Gebäudethermograf

Das neue GEG

Das neue GEG


AGB des Betriebes

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kaminkehrerbetriebes


Gerhard Schmid
Am Schelmenhag 25
D-87561 Oberstdorf
- nachfolgend Anbieter -

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Leistungen des Anbieters für die angebotenen Dienstleistungen unter http://thermofeger.de erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter dar. Durch das Absenden der Beauftragung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab.
(2) Die Bestätigung des Eingangs der Beauftragung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Beauftragung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Beauftragung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Durchführung der Arbeiten innerhalb von fünf Tagen annehmen.
§ 3 Preise, Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf unserer Website aufgeführten Preise. Die Preise für den Kaminkehrerbetrieb Schmid aus Oberstdorf sind aus den Arbeitswerten der KÜO 2012 weitgehend übernommen. Der Preis der Arbeitswerte wird für 2024 auf 1.33 Euro pro AW festgelegt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größeren Projekten sind monatliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
(3) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 4 Ausführung
(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen nur im Umkreis von 25 km um 87561 Oberstdorf. Der Anbieter wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen und einen Termin für die beauftragten Leistungen mit dem Kunden vereinbaren.
(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden voraus.
(3) Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Ausführung der Leistung nicht in der Lage ist, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde hat dem Anbieter die zur Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das notwendige Formblatt lt. Feuerstättenbescheid ist bei Arbeitsantritt vorzulegen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die dem Anbieter zum vereinbarten Leistungstermin Zugang zu seinem Grundstücken, den Räumlichkeiten und - soweit notwendig - zu den Nebengebäuden des Kunden zu verschaffen.
§ 6 Haftungsbegrenzung
(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.
§ 7 Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Sonthofen zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.
§ 9 Schlussbestimmung
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Oberstdorf, 01. Januar 2024


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Kehrbereich Oberstdorf

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Willkommen auf meiner Homepage

 

seit 1982 bin ich auf dem südlichsten Kehrbezirk Deutschland`s tätig.

Zusammen mit meinen Sohn Robin  bin ich

für die Betriebs - und Brandsicherheit sowie den Umweltschutz zuständig.

Auch nach der Freigabe von Kaminkehrerarbeiten bin ich weiterhin

für die Durchführung dieser Arbeiten für Sie da.

 

Bei Fragen rund um die Feuerungsanlage, Energieberatung,Rauchwarnmelder,

Gebäudethermografie sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

 

Kontaktieren Sie uns.


Energieberatung - Gebäudethermografie

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Als Energieberater des Handwerks bin ich Ihr Partner für
Energiepässe und Energieberatung.
Seit 2007 bin ich mit Martin Höllriegl und Konrad Mair, den Kollegen aus Fischen und Sonthofen, in der Gebäudethermografie und zerstörungsfreien Lecksuche tätig. Als ausgebildete Thermografen bieten wir Ihnen Qualität. 
Nachdem wir die letzten Jahre über das Allgäu hinaus Thermografieaktionen durchgeführt haben, sind wir heuer weiterhin tätig. 

Fragen Sie uns - als Ihren kompetenten Partner im Handwerk


Preise AGB

Anbei die Preise und die AGB für den Kaminkehrerbetrieb Schmid aus Oberstdorf

Die Arbeitswerte der KÜO 2012 werden weitgehend übernommen der Preis der

Arbeitswerte wird für 2018 auf 1.12 Euro pro AW angehoben excl. MwSt.

 

 

                              Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kaminkehrerbetriebes

Gerhard Schmid

Am Schelmenhag 25

D-87561 Oberstdorf

- nachfolgend Anbieter -

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Leistungen des Anbieters für die angebotenen Dienstleistungen unter http://thermofeger.de erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

 

 § 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter dar. Durch das Absenden der Beauftragung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab.

(2) Die Bestätigung des Eingangs der Beauftragung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Beauftragung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Beauftragung durch Versand einer Auftragsbestätigung, telefonisch, per E-Mail oder durch Durchführung der Arbeiten  innerhalb von fünf Tagen annehmen.

 

 § 3 Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf unserer Website aufgeführten Preise. Alle Preise gelten exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größeren Projekten sind monatliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

§ 4 Ausführung

(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen nur im Umkreis von 20 km um 87561 Oberstdorf. Der Anbieter wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen und einen Termin für die beauftragten Leistungen mit dem Kunden vereinbaren.

(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden voraus.

(3) Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Ausführung der Leistung nicht in der Lage ist, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde hat dem Anbieter die zur Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das notwendige Formblatt lt. Feuerstättenbescheid ist bei Arbeitsantritt vorzulegen.

 (2) Der Kunde ist verpflichtet, die dem Anbieter zum vereinbarten Leistungstermin Zugang zu seinem Grundstücken, den Räumlichkeiten und - soweit notwendig - zu den Nebengebäuden des Kunden zu verschaffen.

 

§ 6 Haftungsbegrenzung

(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.

 

§ 7 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der Speicherung seiner persönlichen Daten sowie der Gebäudedaten zu.

Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Sonthofen  zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

 

 § 9 Schlussbestimmung

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

 

Das neue Schornsteinfegerrecht

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der Kaminkehrer

Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

 

 


                 Infobrief  Ihres Kaminkehrerbetriebes Gerhard Schmid

 

 

Im Kaminkehrerhandwerk wurde ab 2013 der Wettbewerb eingeführt

 

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes zum 01. Dezember 2008 wird das deutsche Schornsteinfegerwesen  neu geregelt.

 

Nachfolgend möchte ich Sie über die wesentlichen Veränderungen informieren.

 

Mit dem neuen Gesetz (SchfHwG) werden Sie als Eigentümer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Andererseits bekommen Sie die Möglichkeit den Kaminkehrerbetrieb ab dem Jahr 2013 frei auswählen zu können.

 

Künftig werden Sie im Rahmen der Feuerstättenschau, die zweimal in 7 Jahren durchgeführt wird, von mir einen sogenannten Feuerstättenbescheid erhalten. In diesem Brief informiere ich Sie darüber, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen und Überprüfungen) in ihrem Anwesen wie oft und in welchem Zeitraum nach der Kehr- und Überprüfungsordnung durchgeführt werden müssen.

 

Seit01.01.2013 besteht das oben beschriebene Wahlrecht. In den Bereichen Feuerstättenschau, Abnahmen, Ersatzvornahme und der Erstellung von Feuerstättenbescheiden sowie der beinhalteten Terminüberwachung besteht keine freie Auswahl des Kaminkehrers. Diese Aufgaben sind nur dem bestellten bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer vorbehalten.

 

Als Ihr Kaminkehrermeister werde ich weiterhin die nach der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie der 1. BImSchV vorgeschriebenen Tätigkeiten ausführen. Auf Ihren Wunsch besuche ich Sie auch nach der Öffnung des Wettbewerbs gerne wie bisher weiter und führe selbstverständlich alle Arbeiten für Sie zuverlässig, termingerecht und kostengünstig durch. Im Falle eines Wechsels müssen Sie mir die Durchführung der Arbeiten durch einen zugelassenen Kaminkehrerbetrieb fristgerecht per Formblatt nachweisen.

 

Darüber hinaus dürfen wir unsere Dienstleistungen ab sofort auch über die klassischen Aufgaben hinaus ausweiten. Als Energieberater des Handwerks verfügen wir über besondere Fachkenntnisse und Erfahrung rund um die Energieeinsparung und den Bereich des Immissionsschutzes. Ebenso stellen wir Ihnen den vorgeschriebenen Energieausweis, oder den neu vorgegebenen Heizungs-Check aus oder untersuchen ihr Gebäude mit der Thermografiekamera auf Wärmebrücken und Schwachstellen. Die fachgerechte Reinigung von Heizkesseln, Feuerstätten und Rauchrohren gehört selbstverständlich weiter zu unserem Angebotsbereich.

 

Auf die neutrale Beratung durch uns können sie weiterhin vertrauen. Keiner hat ihr Gebäude und ihre Heizungsanlage so umfassend im Blick und kann Sie so unabhängig, fachkompetent und kostengünstig betreuen wie Ihr  Kaminkehrer vor Ort.


Mit freundlichen Grüssen

Gerhard Schmid

Kaminkehrermeister


Gashausschau nach TRGI 2018

Gashausschau

nach der TRGI 2018

Mit erscheinen der TRGI 2018 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Die abgelöste TRGI 86/96 beinhaltete im Anhang II bereits Anregungen über die Sensibilisierung des Endkunden. Anders als die TRGI, die sich als technisches Regelwerk direkt an die Fachleute wendet, richtet sich die „TRGI-Betrieb“ indirekt auch an den Endkunden.

Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe „ für den Hausgebrauch“ – zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.

Mein Angebot – Ich kontrolliere für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen, Gasgeräte auf Flammenbild, Russspuren und Abgasführung.

 

Ihre Vorteile:

  • Höhere Sicherheit für Familie und Mieter
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparaturen und Folgekosten
  • Technische Expertise
  • Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis regelmäßig und sachkundig durchgeführten Prüfung
  • Nachweis gegenüber dem Gebäudeversicherer

Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot für die Gashausschau und könnte Ihnen diese dann vorstellen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Gerhard Schmid

Kaminkehrermeister
Am Schelmenhag 25
87561 Oberstdorf
Tel.: 08322 - 3059110
Fax.: 08322 - 3059143
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